AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der PARROT MEDIA GmbH (im Folgenden PARROT MEDIA). Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden oder entgegenstehenden Regelungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen, so dass solche Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nur Vertragsbestandteil werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn PARROT MEDIA sie schriftlich bestätigt.

II. Angebot, Vertragsabschluss, Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Der Vertrag kommt zustande mit der vorbehaltlosen Annahme des Angebots durch den Auftraggeber. Verlangt der Auftraggeber Änderungen in dem von PARROT MEDIA unterbreiteten Angebot, kommt der Vertrag erst durch schriftliche Auftragsbestätigung/Annahme von PARROT MEDIA zustande.
  2. Die im Angebot von PARROT MEDIA genannten Preise und Honorare gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch sechs Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber.
  3. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  4. Das Honorar ist nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung, spätestens jedoch nach Auslieferung, Übergabe bzw. Veröffentlichung fällig.
  5. Rechnungen von PARROT MEDIA sind - wenn nicht anders vereinbart - innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart.
  6. Bei Gebühren die monatlich anfallen, kann die Zahlung nach Wunsch des Auftraggebers sowohl durch Lastschrifteinzug als auch durch Dauerauftrag erfolgen. Bei Rücklastschriften, die der Auftraggeber zu vertreten hat, berechnet PARROT MEDIA eine Unkosten- und Bearbeitungsgebühr von EUR 6,00.
  7. PARROT MEDIA steht an vom Auftraggeber gelieferten Daten und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von PARROT MEDIA. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit PARROT MEDIA beruht, nicht geltend machen.
  8. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Websites/webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt.

III. Leistungen

  1. PARROT MEDIA erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen der klassischen und neuen Medien (Webdesign, Grafikdesign, Online-Shops, Suchmaschinen- und Social-Media-Marketing, App- Programmierung, Foto- und Filmproduktion) sowie die Erstellung von Individualsoftware (nachfolgend „Produkte“). Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten, Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, Anlagen und den Leistungsbeschreibungen der PARROT MEDIA.
  2. Mit Abschluss eines Vertrages, der eine Optimierung der Website für Suchmaschinen beinhaltet, überträgt der Auftraggeber PARROT MEDIA die Vollmacht zur Ausführung jeglicher Schritte, welche zur Suchmaschinenoptimierung notwendig sind. Dies beinhaltet die Anmeldung bei Katalogen, Suchmaschinen, Schreiben von Artikeln, Presseberichten und Verlinken der Website und anderen Netzwerken im Namen des Auftraggebers, sowie die ausdrückliche Erklärung der Bevollmächtigung. Sollten hierdurch Kosten für den Auftraggeber entstehen, ist dies mit dem Auftraggeber schriftlich vorab abzustimmen und die Kosten von diesem freizugeben.
  3. Bei Programmierleistungen ist PARROT MEDIA zur Überlassung des dem ablauffähigen Programms zugrundeliegenden Quellcodes einschließlich der dazugehörigen Entwicklungsdokumentation, soweit nicht anders vereinbart, nicht verpflichtet.

IV. Termine

  1. Terminvereinbarungen werden von PARROT MEDIA mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes beachtet. Liefertermine und Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Bedarf es zur Leistungserbringung einer Mitwirkung des Auftraggebers, so beginnt die Frist zur Leistungserfüllung nicht, bevor der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Die Leistungspflicht der PARROT MEDIA ruht, solange sich der Auftraggeber ihr gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis in Verzug befindet.
  2. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er zuvor PARROT MEDIA eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die PARROT MEDIA.
  3. Außergewöhnliche, unabwendbare oder unvorhergesehene Ereignisse - insbesondere Krieg, kriegsähnliche Zustände, Mobilmachung, Ein- und Ausfuhrverbote und Blockaden, Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Streiks, Aussperrungen und sonstige Arbeitskämpfe, auch wenn sie bei Drittunternehmen eintreten und sonstige Verzögerungen bei Auftragnehmern der PARROT MEDIA - entbinden die PARROT MEDIA jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

V. Präsentation/Pitch

  1. Für die Teilnahme an Präsentationen/Pitches steht der PARROT MEDIA ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den Personal- und Sachaufwand der PARROT MEDIA für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält PARROT MEDIA nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von PARROT MEDIA, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von PARROT MEDIA; der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an PARROT MEDIA herauszugeben.
  2. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte nicht in von PARROT MEDIA gestalteten Produkten verwertet, so ist PARROT MEDIA berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von PARROT MEDIA nicht zulässig.

VI. Eigentumsrecht und Urheberschutz

  1. Von PARROT MEDIA erstellte Produkte sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vertragsdauer zur Verfügung. Der Auftraggeber erkennt insbesondere die Urheberrechtsfähigkeit der Produkte an. Die Bestimmungen des Urheberrechts gelten auch dann, wenn die nach dem UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  2. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars das Recht zur Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ihm werden die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte übertragen. Das Nutzungsrecht ruht bei Zahlungsverzug des Kunden.
  3. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der PARROT MEDIA darf der Auftraggeber die Leistungen der PARROT MEDIA nur selbst für die Ausführung des konkreten Vertrages verwenden. Für die Nutzung von Leistungen der PARROT MEDIA, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist, die Zustimmung von PARROT MEDIA erforderlich. Dafür steht PARROT MEDIA eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Über den Umfang der Nutzung steht PARROT MEDIA ein Auskunftsausspruch zu.
  4. Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z. B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von PARROT MEDIA unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass aufgrund seiner Anweisungen und den von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, Programme, Bilder, Logos etc. nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird.

VII. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Um die bestmögliche Verwirklichung seiner Wünsche zu ermöglichen, hat der Auftraggeber bei der Leistungserbringung mitzuwirken.
  2. Für die Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen hat der Auftraggeber sein Anforderungsprofil bezüglich der zu erstellenden Unterlagen bzw. der vorzunehmenden Maßnahmen so genau wie möglich zu beschreiben, damit PARROT MEDIA in die Lage versetzt wird, Zielrichtung und Inhalt der vereinbarten Maßnahmen bestmöglich zu erschließen.
  3. Soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungspflicht von PARROT MEDIA ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, seine Daten regelmäßig gegen Verlust zu sichern.

VIII. Gewährleistung und Haftung

  1. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Sie beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, unbeschadet der gesetzlichen kaufmännischen Rügeobliegenheiten, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist.
  2. Entsprechen die von PARROT MEDIA erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren nicht den vertraglichen Vereinbarungen, so hat der Auftraggeber dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware oder Leistung, schriftlich unter Angabe der gerügten Mängel in nachvollziehbarer Form mitzuteilen. Die Vorschrift des § 377 HGB bleibt hierdurch unberührt. Mängel und sonstige Abweichungen, die der Auftraggeber nicht fristgerecht anzeigt, gelten als genehmigt.
  3. PARROT MEDIA ist bei mangelhafter Lieferung oder Leistung nach seiner Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der mangelhaften Leistung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach drei Versuchen als fehlgeschlagen. Bei der Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber PARROT MEDIA im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.
  4. PARROT MEDIA kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber seine Zahlungspflicht ihm gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht.
  5. Der Anspruch des Auftraggebers auf Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist beziehungsweise anhand von handschriftlicher oder maschinell festgehaltenen Ausgaben aufgezeigt werden kann.
  6. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist PARROT MEDIA nicht verantwortlich. Insbesondere ist PARROT MEDIA nicht verpflichtet, den Inhalt auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Die rechtliche Prüfung liegt in der Verantwortungssphäre des Kunden. PARROT MEDIA haftet in keinem Fall wegen der in den Werbe- und Marketingmaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Die PARROT MEDIA haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
  7. PARROT MEDIA gewährleistet nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen bei der jeweiligen Registrierungsstelle und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus, soweit dies nicht im Einflussbereich von PARROT MEDIA liegt.
  8. Sollten Dritte PARROT MEDIA wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus dem Inhalt einer Website oder der Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, PARROT MEDIA von jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
  9. PARROT MEDIA haftet unbegrenzt für Pflichtverletzungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden wegen der Verletzung einer Person unabhängig von der Art des Verschuldens und bei Übernahme einer Garantie. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die den Vertragszweck gefährden würden, und erheblichen Pflichtverletzungen haften die Parteien außerhalb der Satz 1 genannten Fälle der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden. In allen anderen Fällen ist die Haftung insgesamt maximal auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die Haftung für entgangenen Gewinn und unterbliebene Einsparungen ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB. Dies gilt nicht, wenn PARROT MEDIA mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehandelt hat.
  10. Schadenersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre und PARROT MEDIA den Kunden in die Datensicherung eingewiesen hat.

IX. Geheimhaltung, Presseerklärung

  1. Die dem jeweils anderen Vertragspartner übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder den Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragspartner, Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrages und die bei dessen Abwicklung gewonnenen Kenntnisse zu wahren.
  2. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Wenn ein Vertragspartner dies verlangt, sind die von ihm übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Dokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an ihn herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an den Unterlagen geltend machen kann. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen ein Vertragspartner auf den anderen Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig.
  3. PARROT MEDIA ist berechtigt, alle für Auftraggeber erstellten Produkte auf der Webseite unter parrot-media.de aufzuführen und gegebenenfalls entsprechende Seiten mit Screenshots zu verlinken (Auflistung von Referenzen).

X. Kündigung

  1. Sollte die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, verlängert sich der Vertrag um eine weitere Vertragsperiode.
  2. Im Falle einer Kündigung hat der Auftraggeber Anspruch auf die im Rahmen der Leistungserbringung registrierte(n) Domain(s) und kann diese mittels KK übernehmen.
  3. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

XI. Schlussbestimmung

  1. Für alle Geschäftsverbindungen zwischen dem Auftraggeber und PARROT MEDIA gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Lübeck.
  2. PARROT MEDIA behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die neuen AGB gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber diesen neuen AGB nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang in Schriftform widerspricht. Der Zugang ist von PARROT MEDIA nachzuweisen.
  3. Sollte in diesen AGB eine oder mehrere unwirksame Bestimmungen sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.